Update --Kei-Praxismanagement -- Datenschutz --Betriebskostenabrechnung

Hier finden sie die aktuellen Update für Kei- Praxismanagement

Stand (23.10.2022, 19:24 Uhr)

  • Voraussetzung für eine korrekte Installation des Updates 22-1 ist, dass alle vorherigen Updates bereits installiert sind, siehe unten.

    Zum Download klicken Sie bitte auf den Link und speichern die Datei vor dem Ausführen auf ihrem Rechner ab. Update Kei_2022-1
  • Die Neuheiten im Update_22-1

    finden sie, wie gewohnt, im Briefkasten des Programms.
    Bitte drucken sie dies PDF- Dokument aus und stellen es allen Mitarbeiter/innen zur Verfügung.
  • Falls sie die vorherige Update noch nicht installiert haben, dann klicken sie bitte auf den Link und speichern die Datei vor dem Ausführen auf ihrem Rechner ab.
    Update Kei_2021-2
    Update Kei_2021-1
    Update Kei_2020-2c
    Update Kei_2020-1b
  • Für Anwender die mit der Access_Version_2016 bzw. 365_Tage_Version arbeiten, können den Sicherheitshinweis beim öffenen des Programms mit der folgenden exe-Datei abstellen.
    Sie müssen die Datei » Reg_2016.exe « in das Verzeichnis Praxisauflagen abspeichern und anschließend per Doppelklick ausführen.
    Reg_2016

neues Update für die Betriebskostenabrechnung

    Mit dem neuen Update haben sie jetzt auch die Möglichkeit die einzelnen HKV- Ablesungen (Heizkörperwärmemessung) im Programm einzugeben und daraufhin erfolgt die Berechnung für den jeweiligen Mieter. Auch mehrfacher Mieterwechsel unterjährig ist kein Problem. Es ist auch egal ob sie noch ältere HKV-Geräte verwenden, wo der angezeigte Wert mittels Umrechnungsfaktor noch berechnet werden muss oder die neueren, wo der angezeite Wert den Verbrauch entspricht.

  • zum Download klicken Sie bitte auf den Link und speichern die Datei vor dem ausführen auf ihren Rechner ab.
  • Update Betriebskostenabrechung_2018-1

neues Update für Datenschutz (DSGVO ab Mai 2018)

(Stand 25.01.2019)


neues Update für die Reisekostenabrechnung

(Stand 05.05.2020)

    Das Layout wurde geändert und die Datenbank wurde auf Reisekosten.accde umgestellt. Verknüpfungspfad bitte nicht vergessen anzupassen. Die Vorsteuerbeträge auf die Übernachtungen (7%) werden korrekt berechnet und im Bericht gedruckt.
    Der Begriff Verpflegungspauschalen wurde von der Finanzverwaltung in tatsächlich entstandene Mehraufwendungen umgetitelt und natürlich wurden gleichzeitig die Kürzungsbeträge erhöht. Die Finanzverwaltung geht immer von einer vollen Verpflegungspauschale Euro 24.00, egal ob man über 8 Std /12.00 Euro) oder 24 Std (24.00 Euro) abwesend war.
    Das heißt:
      Kürzung für Frühstück pro Tag = 4.80 Euro (20 % von 24.00 Euro)
      Kürzung für Mittagessen pro Tag= 9,60 Euro (40 % von 24.00 Euro)
      Kürzung für Abendessen pro Tag= 9,60 Euro (40 % von 24.00 Euro)

  • zum Download klicken Sie bitte auf den Link und speichern die Datei vor dem ausführen auf ihren Rechner ab.
  • Update Reisekostenabrechung_2020

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